An der Weiterbildung können Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen und approbierte Ärzte teilnehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Abschluss Soziale Arbeit / Sozialpädagogik als Bachelor oder Diplom mit der Beurkundung der staatlichen Anerkennung
- Abschluss Psychologie als Master oder Diplom mit ausreichenden Lehrinhalten in klinischer Psychologie während des Studiums
- eine Tätigkeit von mindestens 19,5 Wochenstunden in einer DRV / GKV anerkannten Einrichtung der medizinischen Rehabilitation abhängigkeitskranker Menschen während des gesamten Weiterbildungszeitraums
- die Möglichkeit, Einzelgespräche und Gruppengespräche mit abhängigkeitskranken Rehabilitand*innen zu führen
- persönliche Eignung, die in einem Auswahlgespräch geprüft wird
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. Oktober 2021 09:58