Weiterbildung zum Suchttherapeuten (m/w/d) VT


Für die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker besteht in Deutschland ein gut etabliertes, professionelles Hilfeangebot. Um in ambulanten, ganztägig ambulanten und stationären Einrichtungen der Rehabilitation suchterkrankter Menschen tätig werden zu können, ist eine spezifische suchttherapeutische Zusatzqualifikation erforderlich. Die Deutsche Gesellschaft für die Weiterbildung in der Suchttherapie gGmbH (DGWS) und die IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung bieten eine entsprechende berufsbegleitende Weiterbildung an, die vertraut macht mit Suchtmodellen und mit verhaltenstherapeutisch orientierten und kognitiven Therapieverfahren.

Die Teilnehmenden werden durch die Weiterbildung befähigt, in kollegialer interdisziplinärer Zusammenarbeit eigenständig im Einzel- oder Gruppensetting auf der Grundlage verhaltenstherapeutischer Theorien und Diagnose- und Interventionstechniken zu arbeiten und so abhängige Menschen auf ihrem Weg aus der Sucht zu unterstützen.

Anbieter und Träger der Weiterbildung ist die DGWS, das Weiterbildungsinstitut des Bundesverband Suchthilfe e.V.. Die fachliche und inhaltliche Durchführung obliegt  der IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung.

Anspruch der IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung und der DGWS ist es, eine praxisorientierte Weiterbildung den Anforderungen der Suchthilfe sowie der DRV entsprechend anzubieten. Schwerpunkt der Weiterbildung ist die Umsetzung des therapeutischen Wissens in die praktische Arbeit mit den Patienten.

Bei der Auswahl der Lehrtherapeuten, Spezialisten und Supervisoren wird großer Wert auf eine hohe klinische und didaktische Kompetenz mit langjähriger Praxiserfahrung gelegt. Unsere Lehrtherapeuten begleiten eine Ausbildungsgruppe über den gesamten Zeitraum der Weiterbildung und garantieren damit, dass die Teilnehmer individuell und zuverlässig betreut und gefördert werden.

Die Weiterbildung findet über einen Zeitraum von drei Jahren mit drei bis vier fünftägigen Treffen pro Jahr statt. Im Rahmen der Weiterbildung müssen zwei schriftliche Falldokumentationen erstellt werden. Die Weiterbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung.

Anerkennung durch die DRV:

Die verhaltenstherapeutische Weiterbildung zur Suchttherapeutin/zum Suchttherapeuten als Qualifizierung für Gruppen- und Einzeltherapeuten im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker wurde erstmals 1993 von der Expertenkommission der Deutschen Rentenversicherung Bund  (DRV Bund) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Anerkennung empfohlen. Nach einem positiv verlaufenen zweijährigen Prüfprozess hat die Deutsche Rentenversicherung Bund am 08.05.2017 erneut die Empfehlung zur Anerkennung für die Weiterbildung zur Suchttherapeutin / zum Suchttherapeuten ausgesprochen. Es ist seitdem von der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung als geprüftes Weiterbildungscurriculum gelistet.

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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 04. April 2023 10:51

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