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Weiterbildung zum Sozialtherapeuten Sucht (VT) – Zulassungsvoraussetzungen

An der Weiterbildung können Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen und approbierte Ärzte teilnehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hochschul- oder Universitätsabschluss in den Bereichen Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie (Bachelor, Master, Diplom) oder Medizin
  • Möglichkeit während der Weiterbildung in der Suchtkrankenhilfe zu arbeiten (berufsbegleitende Weiterbildung)
  • Berufliche Vorerfahrungen in der Suchthilfe (mindestens zwölf Monate)
  • Eine zum Zeitpunkt der Weiterbildung bestehende Anstellung in einer einschlägigen Einrichtung

Ausnahmeregelungen können erfragt werden.

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 22. Dezember 2011 )