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IFT-Gesundheitsförderung
Gesellschaft mbh
Montsalvatstraße 14
80804 München

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Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten - Gebühren

Sie haben die Wahl zwischen zwei Gebühren- und Vergütungsmodellen.


Modell 1 Modell 2
Kurzbeschreibung 1)





Reguläre Gebühren


Gestaffelte Vergütung für

Behandlungsleistungen in
der IFT-Ambulanz
Reduzierte Gebühren mit
geringer monatlicher Belastung

Reduzierte Vergütung für

Behandlungsleistungen in
der IFT-Ambulanz

Gebühren 2)
   
Theorie und Selbsterfahrung
36 Monatsraten á 345,- €
36 Monatsraten á 120,- €
Supervision

zahlbar direkt an den
Supervisor, 6.100,- €
entfallen

     
Gesamt
                 18.520,- €
                     4.320,- €

Vergütung 3)
Gestaffelte Vergütung
Konstante Vergütung
  1.    bis 150. Leistung:  30,- €
151. bis 300. Leistung: 35,- €
301. bis 600. Leistung: 40,- €
ab 601. Leistung:          40,- €
1. bis 600. Leistung 10,- €


ab 601. Leistung:      40.- €

     
Gesamtvergütung
bei 600 Leistungen
                  21.750,- €

                     6.000,- €


Vertragsbedingungen





Mindestens 300
Therapiestunden der
praktischen Ausbildung
müssen in der
IFT-Ambulanz
absolviert werden
Alle 600
Therapiestunden der
praktischen Ausbildung
müssen in der
IFT-Ambulanz
absolviert werden 

1) Eine ausführliche Darstellung der zwei Gebühren- und Vergütungsmodelle finden Sie
in der Infobroschüre
2) Bei beiden Modellen fallen keine zusätzlichen an die IFT zu entrichtenden Gebühren
(wie z. B. Aufnahmegebühren, Zwischenprüfungsgebühren, Jahresbeiträge) an.
3) Vergütet werden genehmigte Psychotherapiestunden, probatorische Sitzungen und Berichte
an den Gutachter.

Hinweis: Berufstätige Teilnehmer können die Ausbildungskosten steuerlich geltend machen.



                Stand: 01.01.2010

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 10. November 2010 )